Errichtung neuer Pfarreien als Sondervollmacht für Generalvikar Rösch?

Mediale Behauptung:
„Er hat etwa, mit einer Sondervollmacht Roms, zum 1. Januar die Errichtung neuer Pfarreien genehmigt, was sonst nur ein Bischof darf.“

Diese Behauptung wurde veröffentlicht von der FAZ, 04.01.2014 (Autor: Stefan Toepfer).

Die Realität:
Der Generalvikar hat die Botschaft überbracht, dass Rom die Errichtung neuer Pfarreien genehmigt hat. Es war aber kein von ihm selbständig vorgenommener Akt. (Faktencheck Limburg, 05.03.2014)

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