„Geheimregistratur“?

Mediale Behauptung:
„Die kirchlichen Ermittler waren bei ihrer Spurensicherung zunächst Hinweisen auf eine Geheimregistratur nachgegangen, die in den eigens angemieteten Räumen einer Art konspirativen Wohnung in Limburg lagerten.“
Dort fanden sie die wichtigsten Unterlagen zum kirchlichen Protzbau. Wegen fehlender Schlüssel verzögerte sich zunächst der Zutritt.
Einige bislang unbekannte Finanzierungspapiere tragen beweiskräftig die bischöfliche Unterschrift.

Diese Behauptung wurde veröffentlicht im SPIEGEL-online, 09.02.2014.

Die Realität:
Es gibt laut Bistum eine Auslagerung einer Registratur. wegen beengter Räume im Ordinariat. Die Behauptung, es habe sich um eine Geheimregistratur gehandelt, ist nicht zu belegen.
Dass das Prüfteam auf einen Schlüssel warten musste, wird durch nichts belegt. Dieser Umstand belegt auch keine Verschleierungsabsicht, sondern kann in einem größeren Betrieb, wie es das Ordinariat darstellt, vorkommen.
Die Abwicklung der Vorgänge rund um das Diözesane Zentrum St. Nikolaus wurden wegen ihrer Komplexität und wegen der erforderlichen Professionalität von Generalvikar Kaspar an eine externe Fima (KPMG) vergeben. Ein Vorgang, wie er auch von anderen großen Institutionen vorgenommen wird, die sich in ihrem Alltagsgeschäft nicht routinemäßig mit der Abwicklung großer und hochkomplexer Bauprojekte beschäftigt. Um die Unterlagen zentral und geschützt für die Mitarbeiter von KPMG zur Verfügung zu halten, wurden sie in der oben beschriebenen Registratur verwahrt. (Faktencheck Limburg, 05.03.2014)

Kommentare

„Geheimregistratur“? — 3 Kommentare

  1. Das bistum hat sicherlich im Dezernat Bau- und Finanzwesen schon Erfahrungen mit der Abwicklung von Bauaufträgen gesammelt. Eine Auslagerung auf eine Wirtschaftsprüfungsgesellschaft war insofern nicht notwendig und hat zu weiteren Kosten geführt.
    Wie erklären Sie sich die Berichterstattung der FASZ (13.10.2013), dass der Diözesanbaumeister Herrn Riebel eingestanden hat, auf Anweisung die Unwahrheit gesagt zu haben? Das Projekt hätte innerhalb des Ordinariates abgewickelt werden können und müssen, ggf. hätte man eine externe Beratungsfirma hinzugezogen.
    Für mich als kritischen Leser bleibt der Eindruck, der Bischof, der offiziell der Lüge überführt würde (vgl. Angelegenheit erster Klasse Flug und zweifache falsche eidesstattliche Versicherung sowie Einstellung des Verfahrens gegen eine Geldauflage von 20.000 €) wohnt in dem Gebäude, welches ebenfalls nur mittels Täuschung und Lüge errichtet wurde.
    Seine Glaubwürdigkeit kann der Bischof so nicht wiedergewinnen.

    • Die Behauptung, der Bischof sei offiziell der Lüge überführt, wird auch von FAZ und FR verbreitet. Sie ist juristischer Humbug, vor allem wenn man die Dokumentation von Wensierski auf SPON über das Zivilverfahren vor dem LG Hamburg und über das Strafverfahren vor dem AG Hamburg genau prüft. Es gibt keine gerichtliche oder sonstige Feststellung oder Mitteilung, dass TvE die eidest. Versicherung bewusst und vorsätzlich falsch abgegeben hat. Sicher war die e.V mit dem einen Satz (Business etc)falsch, im übrigen war sie richtig. Eine insoweit objektiv falsche e.V. ist aber bereits dann strafbar, wenn sie aufgrund eines Erinnerungsfehlers falsch war. Auch die fahrlässige e.V. ist, wenn auch deutlich geringer, strafbar. Das wird ständig übersehen. Der Bischof hat lediglich eingeräumt, dass die e.V. objektiv falsch war (Bestreiten, dass er den genannten Satz geäußert habe). Vorsatz hat er weder gegenüber dem LG und bestimmt nicht gegenüber dem AG Hamburg gestanden. Dann wäre das Verfahren niemals eingestellt worden. Lüge setzt aber Vorsatz und Wissentlichkeit voraus! AS, Bonn