Was der bischöfliche Stuhl NICHT DARF

Mediale Behauptung:
„Eine Dame aus dem Domchor, die direkt aus dem Gottesdienst kommt, schimpft lautstark: ‚Viele Kirchengemeinden wissen nicht, wovon sie das Öl für die Beheizung ihrer Kirchen im nächsten Winter bezahlen sollen oder die dringend notwendige Reparatur ihres Kirchendachs.‘“

Diese Behauptung wurde veröffentlicht im SPIEGEL, 28.08.2012 (Autoren: Martin U. Müller, Peter Wensierski).

Die Realität:
Der Bischöfliche Stuhl darf für die Beheizung von Pfarrkirchen oder „notwendige Reparaturen“ an Gemeindehäusern oder Kindergärten nicht genutzt werden. Selbst wenn die Medien gerne diesen Eindruck erwecken, so wäre eine solche Verwendung schlicht nicht satzungsgemäß und damit rechtswidrig! (Faktencheck Limburg, 05.03.2014)

Kommentare

Was der bischöfliche Stuhl NICHT DARF — 1 Kommentar

  1. Da sie in einem Punkt (zumindest teilweise) zu Recht den Medien vorwerfen, keine Belege / Quellen für ihre Behauptungen anzugeben: haben Sie denn auch einen Beleg für „Ihre“ Realität: die Verwendung des Bischöflichen Stuhls für Heizkosten und Reparaturen an Gemeindehäusern und Kindergärten ist nicht satzungsgemäß und damit rechtswidrig?

    Ohne Nennung der Satzung und Abdruck der entsprechenden Passagen ist Ihre Realität doch ebenso lediglich Behauptung. Damit machen genau das, was sie der Presse vorwerfen: Sie behaupten eine Realität ohne diese zu belegen!