Gartentüre oder Fluchtweg?

Mediale Behauptung:
„Die wahren Ausgaben aber waren höher – weil der Bischof von seiner Wohnung auf kürzestem Weg in den Garten gelangen wollte, statt ein paar Meter mehr zu laufen. Deshalb musste die Rückwand des dazwischenliegenden Diözesanmuseums durchbrochen und eine Tür eingelassen werden.“

Diese Behauptung wurde veröffentlicht von der FAZ, 13.10.2013 (Autor: Volker Zastrow).

Die Realität:
Das Diözesanmuseum war aus feuerrechtlichen Gründen von der Schließung bzw. einer Teilschließung bedroht. Die Fluchttüre musste aus Feuerschutzgründen eingefügt werden. Der Fluchtweg führt in den schmalen Grünstreifen zwischen Wohnung der Bischöfe und dem Diözesanen Zentrum. (Faktencheck Limburg, 05.03.2014)

Kommentare

Gartentüre oder Fluchtweg? — 2 Kommentare

  1. eine grundsätzliche Frage: Warum soll man der Quelle „Faktencheck Limburg, 05.03.2014“ mehr glauben als der Quelle „FAZ, 13.10.2013 (Autor: Volker Zastrow)“? M.E. bedarf es für einen Faktencheck mehr als einfach eine Gegenbehauptung aufzustellen. Sehen Sie das anders?

    • Faktencheck liefert Ihnen umfassende, allgemein zugängliche und selbst recherchierte Informationen rund um die „causa Limburg“. Wir bemühen uns alle Informationen zu einem Sachverhalt darzustellen. Wir berufen uns in der Regel nicht auf nur eine Quelle, die nur ihre persönlichen Gefühle und Interpretationen darstellen will. Wir bemühen uns, der Sache „auf den Grund“ zu gehen und auch die Hintergründe darzustellen. Und wir stellen an die Berichterstattung der Medien die Fragen, die seriöse Journalisten an sich und ihr Produkt selbst stellen, wenn sie ihr Handwerk ernst nehmen und seriös arbeiten wollen.

      Gerade in der Berichterstattung zu Limburg wurden viele (sich oft sogar widersprechende) Behauptungen und Mutmaßungen veröffentlicht. Besonders in einer solchen Gesamtlage brauchen die Menschen Belege für die Aussagen der Medienmacher, um einschätzen zu können, was wahr sein dürfte und was nicht.

      Wenn wir „Gegenbehauptungen“ aufstellen, haben wir in der Regel belastbares Material, das wir auch anführen. Gleichwohl kann es nicht unsere Pflicht sein, in allen Fällen Gegenbeweise für eine falsche Meldung zu finden. Es obliegt dem Journalisten die Glaubwürdigkeit seiner Behauptung zu belegen. Tut er das, erübrigt sich unser Aktivwerden.