Mediale Behauptung:
„Sie sollen Bischof Franz-Peter Tebartz-van Elst, 54, nach Informationen des SPIEGEL stark belasten.“
Diese Behauptung wurde veröffentlicht im SPIEGEL-online, 09.02.2014.
Die Realität:
Zum Zeitpunkt des Erscheinens dieser Meldung lag der Prüfbericht nicht vor. Bis er veröffentlicht ist, werden, zumindest in diesem Fall, weder die Medien noch die Öffentlichkeit etwas über seinen Inhalt erfahren.
Wenn Illustrierte behaupten, sie wüssten, was im Prüfbericht steht, dann können sie das nur glaubhaft tun, indem sie entweder ihre Quelle „opfern“ (was wir nicht fordern oder wollen) oder aber zumindest Textteile so zitieren, dass erkennbar wird, dass diese aus dem vermeintlichen Prüfbericht stammen müssen. Die hier von uns angeführten Illustrierten erwecken nicht einmal den Anschein zumindest ansatzweise diese „Belege“ anführen zu wollen oder gar zu können.
Ohne diese „Belege“ bleibt das Geschriebene eine pure und unfundierte Behauptung, die jedem seriösen Journalismus widerspricht.
Im Pressekodex heißt es dazu unter Ziffer 2:
Sorgfalt
Recherche ist unverzichtbares Instrument journalistischer Sorgfalt. Zur Veröffentlichung bestimmte Informationen in Wort, Bild und Grafik sind der nach den Umständen gebotenen Sorgfalt auf ihren Wahrheitsgehalt zu prüfen und wahrheitsgetreu wiederzugeben. Ihr Sinn darf durch Bearbeitung, Überschrift oder Bildbeschriftung weder entstellt noch verfälscht werden. Unbestätigte Meldungen, Gerüchte und Vermutungen sind als solche erkennbar zu machen. Symbolfotos müssen als solche kenntlich sein oder erkennbar gemacht werden.
Stimmung macht die Behauptung dennoch. Das wissen die agierenden Journalisten sehr genau. (Faktencheck Limburg, 10.03.2014)
Wir hoffen, dass wir mit dieser Erklärung der berechtigten Kritik an unserer ursprünglichen Formulierung gerecht werden. Da wir unsere Leser an der Entwicklung der Seite teilhaben lassen, dokumentieren wir auch weiterhin den Text, mit dem wir ursprünglich die Behauptungen der Illustrierten zurück gewiesen haben:
Das kann der SPIEGEL nicht wissen. Der Prüfbericht ist bisher nicht veröffentlicht. Aber erneut wird mit einer Spekulation Stimmung gemacht. (Faktencheck Limburg, 05.03.2014)