Beurlaubung?

Mediale Behauptung:
„Tebartz-van Elst war im vergangenen Oktober auf Geheiß von Papst Franziskus von seinem Bischofsamt beurlaubt worden, er sollte seine Amtsgeschäfte im Limburg vorerst nicht mehr führen.“

Diese Behauptung wurde veröffentlicht auf SPIEGEL-online, 02.02.2014.

Die Realität:
Der Bischof wurde NICHT beurlaubt. Der Vatikan schreibt am 23. Oktober 2013: „In der Diözese ist es zu einer Situation gekommen, in welcher der Bischof, S.E. Mons. Franz-Peter Tebartz-van Elst, seinen bischöflichen Dienst zum gegenwärtigen Zeitpunkt nicht ausüben KANN. (Faktencheck Limburg, 05.03.2014)

Kommentare

Beurlaubung? — 1 Kommentar

  1. Was bedeutet KANN? TvE wurde als Verkaufsleiter eines Glaubensproduktes in die Region Limburg geschickt. Dort hat er kläglich versagt. Die Kunden laufen ihm weg und er verliert Marktanteile. Richtig ist: er KANN es nicht und das weiß auch sein Chef. Da seine Firma aber die Verkaufsleiter nicht selbst bezahlen muss sondern die Steuerzahler, kann man sie leicht irgendwo parken. Es kostet ja nichts.