„Die bisher auf 31 Millionen Euro geschätzten Baukosten des Limburger Bischofshauses liegen demnach wesentlich höher.“

Mediale Behauptung:
„Die bisher auf 31 Millionen Euro geschätzten Baukosten des Limburger Bischofshauses liegen demnach wesentlich höher.“

Diese Behauptung wurde veröffentlicht im SPIEGEL-online, 09.02.2014.

Die Realität:
Zum Zeitpunkt des Erscheinens dieser Meldung lag der Prüfbericht nicht vor. Bis er veröffentlicht ist, werden, zumindest in diesem Fall, weder die Medien noch die Öffentlichkeit etwas über seinen Inhalt erfahren.

Wenn Illustrierte behaupten, sie wüssten, was im Prüfbericht steht, dann können sie das nur glaubhaft tun, indem sie entweder ihre Quelle „opfern“ (was wir nicht fordern oder wollen) oder aber zumindest Textteile so zitieren, dass erkennbar wird, dass diese aus dem vermeintlichen Prüfbericht stammen müssen. Die hier von uns angeführten Illustrierten erwecken nicht einmal den Anschein zumindest ansatzweise diese „Belege“ anführen zu wollen oder gar zu können.

Ohne diese „Belege“ bleibt das Geschriebene eine pure und unfundierte Behauptung, die jedem seriösen Journalismus widerspricht.

Im Pressekodex heißt es dazu unter Ziffer 2:

Sorgfalt

Recherche ist unverzichtbares Instrument journalistischer Sorgfalt. Zur Veröffentlichung bestimmte Informationen in Wort, Bild und Grafik sind der nach den Umständen gebotenen Sorgfalt auf ihren Wahrheitsgehalt zu prüfen und wahrheitsgetreu wiederzugeben. Ihr Sinn darf durch Bearbeitung, Überschrift oder Bildbeschriftung weder entstellt noch verfälscht werden. Unbestätigte Meldungen, Gerüchte und Vermutungen sind als solche erkennbar zu machen. Symbolfotos müssen als solche kenntlich sein oder erkennbar gemacht werden.

Stimmung macht die Behauptung dennoch. Das wissen die agierenden Journalisten sehr genau. (Faktencheck Limburg, 10.03.2014)

Kommentare

„Die bisher auf 31 Millionen Euro geschätzten Baukosten des Limburger Bischofshauses liegen demnach wesentlich höher.“ — 1 Kommentar

  1. Die Gegendarstellungen sind aus meiner Sicht nur zum Teil berechtigt. Wenn z.B. Von einer Suspendierung des Bischofs gesprochen wird, ist dies wohl,falsch und kann hier richtiggestellt werden, dass der Bischof von der Residenzpflicht entbunden wurde.
    Es bleiben aber viele Fragen noch offen, die nicht beantwortet wurden:
    Z.B. Die ursprüngliche Wohnung des Bischofs sollte 120 qm groß sein, nach den im Internet veröffentlichten Plänen IST sie jedoch deutlich größer ausgefallen. Auch sollten die ursprünglichen Kosten bei rd. 200.000 € liegen, nunmehr sind sie bei nahezu 3 Mio. € angelangt. Hier wäre eine Aufklärung dringend erforderlich. Es ist schwer vorstellbar, dass der Herr Bischof bei der Planung und der Einrichtung seiner Dienstwohnung völlig unbeteiligt war.
    Was ist noch in den Räumlichkeiten zu erwarten, die unterhalb des Wohnzimmers des Bischofs liegen?
    Alleine der ausufernde Bau der Privatwohnung lässt das Vertrauen in die Person des Bischofs obsolet werden.
    Hier wäre von Beginn an eine Aufklärung durch Herrn Tebartz-van Elst wünschenswert gewesen, ist bis heute aber nicht erfolgt.
    Und da gibt es noch zahlreiche weitere Fragen, die zu beantworten wären, aber auch da bietet Ihre „neutrale“ Homepage keine Realität. Schade.