Mediale Behauptung:
„Der kommissarische Leiter des Bistums Limburg, Generalvikar Wolfgang Rösch, …“
„Rösch, der zuvor Stadtdekan in Wiesbaden war, wurde zum Generalvikar ernannt, nachdem Tebartz-van Elst wegen des Ärgers um seine Amtsführung und den kostspieligen Bischofssitz vom Papst in den Zwangsurlaub geschickt wurde.“
Diese Behauptung wurde veröffentlicht von der FAZ, 21.12.2013.
Die Realität:
Rösch ist Generalvikar ohne besondere Vollmachten. Der Bischof erhielt vom Papst die Erlaubnis, sich längere Zeit außerhalb des Bistums aufzuhalten. Er wurde nicht in Zwangsurlaub geschickt. (Faktencheck Limburg, 05.03.2014)