Generalvikar ohne besondere Vollmachten

Mediale Behauptung:
„Der kommissarische Leiter des Bistums Limburg, Generalvikar Wolfgang Rösch, …“
„Rösch, der zuvor Stadtdekan in Wiesbaden war, wurde zum Generalvikar ernannt, nachdem Tebartz-van Elst wegen des Ärgers um seine Amtsführung und den kostspieligen Bischofssitz vom Papst in den Zwangsurlaub geschickt wurde.“

Diese Behauptung wurde veröffentlicht von der FAZ, 21.12.2013.

Die Realität:
Rösch ist Generalvikar ohne besondere Vollmachten. Der Bischof erhielt vom Papst die Erlaubnis, sich längere Zeit außerhalb des Bistums aufzuhalten. Er wurde nicht in Zwangsurlaub geschickt. (Faktencheck Limburg, 05.03.2014)

Die Kommentarfunktion ist geschlossen.