Mediale Behauptungen auf der einen Seite – nüchterne Fakten auf der anderen.

Selten dürfte die Kluft zwischen beiden so groß gewesen sein wie in der „Affäre“ um den ehemaligen Limburger Bischof Franz-Peter Tebartz-van Elst und den Bau des Diözesanen Zentrums St. Nikolaus in Limburg:

Die journalistische Arbeit zu diesen Themen war sehr oft mangelhaft: Schüren von Emotion statt Versorgung mit Information, Vermutungen statt belegter Fakten, ungeprüftes Abschreiben von Kollegen statt eigenständiger Recherche, ungeprüfte Übernahme von Meinungen und Behauptungen statt kritischem Nachfragen, falsche Zahlen, fehlende Beweise, voreingenommene Gewährsleute – Belege für diese und weitere handwerkliche Mängel in der Berichterstattung finden sich auf der vorliegenden Website zuhauf.

Wer möchte, kann sich ausführlich darüber informieren. Diese Website wird zukünftig nicht mehr erweitert, bleibt aber online, damit alle Interessierten die Möglichkeit haben, sich selbst ein Bild zu machen und ein eigenes Urteil zu bilden.

Faktencheck Limburg: Ein abschließender Kommentar

Im folgenden Kommentar ziehen die Verantwortlichen von „Faktencheck Limburg“ mit einigem zeitlichen Abstand zum Geschehen ihr persönliches Fazit aus diesem unappetitlichen Kapitel der jüngeren deutschen Kirchen- und Mediengeschichte. Gleichzeitig soll mit diesen Ausführungen der „Faktencheck Limburg“ zu einem Abschluss gebracht werden.

Um es vorweg zu nehmen: Der Skandal um das Bistum Limburg und seinen ehemaligen Bischof Franz-Peter Tebartz-van Elst ist in erster Linie kein Tebartz-Skandal sondern ein Medienskandal und ein Skandal um das kirchliche Establishment in Deutschland. Weiterlesen

Bilanz einer Medienhatz

In einer Antwort an Matthias Drobinksi, Redakteur der Süddeutsche Zeitung, zieht der Vorsitzende des Durchblick e.V., Thomas Schührer, Bilanz über die Berichterstattung über Bischof Tebartz-van Elst. Die komprimierte Übersicht offenbart erstaunliche Zusammenhänge. Ein alarmierendes Dokument über Macht und Machtmißbrauch einiger Journalisten.

Veröffentlicht ist das Schreiben auf:

http://www.verein-durchblick.de/index.php/17-allgemein/aktuelles/1071-antwortschreiben-von-thomas-schuehrer-an-matthias-drobinski-sueddeutsche-zeitung

 

 

Limburger Innenansichten

Der Flörsheimer Pfarrer Sascha Jung versucht in der ZEIT vom 13.03.14 den Bischof von Limburg, Dr. Franz-Peter Tebartz-van Elst, als kritikunfähigen und furchtverbreitenden Despoten darzustellen.

Er erzählt dazu einige Geschichten, die belegen sollen, wie er sich dem Bischof „mutig“ entgegen gestellt hat.

„Faktencheck-Limburg“ dokumentiert und analysiert den Artikel.

Die mediale Behauptung

Die Realität

GLAUBEN & ZWEIFELN
Keine Widerrede! Der Fall des Sascha Jung: Wie Limburgs treuer Domkaplan zum Gegner seines Bischofs wurde VON RAOUL LÖBBERT (DIE ZEIT No 12 62, 13. März 2014)

 

Der Frühling ist da. Die katholische Kirche macht sich schön und wählt einen Chef aller deutschen Bischöfe. Neue Besen kehren besser und sollen ein Problem beseitigen: das Dauerproblem Limburg. Wo fing es an? Nein, nicht mit der zu groß geratenen Badewanne des Bischofs. Auch nicht mit der Baugrube, in der Gott weiß wie viele Millionen Euro verschwanden. Sondern mit den Menschen in Limburg. Menschen wie Sascha Jung.

Es fing damit an, dass in Limburg einige Menschen die katholische Kirche neu definieren wollten. Das ging los unter Bischof Kempf und setzte sich unter Bischof Kamphaus fort, der sich mit den synodalen Gremien lieber nicht anlegte und in Ruhe sein Bistum laufen ließ, wie kundige Beobachter belastbar belegen können. Weiterlesen

„Zur Sache Rheinland-Pfalz!“

Der Pressekodex verpflichtet Journalisten zur Sorgfalt. Am 6. Februar 2014 hat der SWR diesen Grundsatz in einem Beitrag zum Bistum Limburg missachtet. „Faktencheck-Limburg“ dokumentiert und analysiert diese Sendung. Weiterlesen

Bild

Fotogalerie: Diözesanes Zentrum St. Nikolaus

Ein kleiner Rundgang mit der Kamera im öffentlich zugänglichen Teil des Diözesanen Zentrums zeigt die bauliche Qualität des Ensembles. Auf dem Domberg verbindet sich so zeitgenössische Architektur mit den in Jahrhunderten gewachsenen Strukturen. In der Darstellung vieler Medien wird die ästhetische und theologische Qualität des Baus völlig unterschlagen. 

Die Galerie öffnet sich, wenn Sie auf ein Bild klicken; unter i finden Sie weitere Informationen zum jeweiligen Bild.

 

Blick auf den Dom vom Innenhof
Blick auf den Dom vom Innenhof
Der romanische Limburger Dom überragt den Innenhof.
© FaireMedien – Thomas Esser
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Badewanne

Mediale Behauptung:
„Seine alleinstehende Badewanne in der neuen Residenz hat allein 15 000 Euro gekostet.“

Diese Behauptung wurde veröffentlicht in der Frankfurter Neuen Presse (FNP/NNP), 9. oder 10.10.2013, „Da hilft nur noch beten“ (Autor: Johannes Laubach).

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Das Dienstfahrzeug des Bischofs

Mediale Behauptung:
„Zu Terminen fuhr er (Bischof em. Kamphaus, Anm. d. Red.) mit einem alten Golf durch die Stadt. Tebartz-van Elst legte sich einen schwarzen BMW mit abgedunkelten Scheiben zu,…“

Diese Behauptung wurde veröffentlicht im SPIEGEL, 15.11.2010, „Limburger Leidkultur“ (Autor: Peter Wensierski).

„Ähnlich ist es mit Tebartz’ Auto. Sein 7er BMW, Kennzeichen LM-PX 7000 (P und X bilden das uralte „Christus-Monogramm“ ), dürfte die meistfotografierte Kirchenkarosse nach dem Papamobil sein.“

Diese Behauptung wurde veröffentlicht im Kölner Stadtanzeiger, 31.08.2012, „Auf der Flucht vor der bösen Welt“ (Autor: Joachim Frank).

„…sich im Dienstgewand vor seinem blitzend weißen BMW der 7er-Reihe fotografieren ließ.“

Diese Behauptung wurde veröffentlicht im Schwäbischen Tagblatt, 12.09.2012, „Der Limburger Bischof Tebartz-van Elst bringt Kirchenvolk und Mitarbeiter gegen sich auf“ (Autor: Elisabeth Zoll).

Die Realität:
Laut Pressestelle des Bistums Limburg, fährt der Bischof von Limburg einen schwarzen BMW 5er. Es handelt sich dabei um ein Leasingfahrzeug. Der Leasingvertrag wurde unter Bischof Kamphaus abgeschlossen und der 5er BMW stand ihm zur Verfügung. Er hat den 5er BMW nachweisbar benutzt. Dieses Fahrzeug und den unter Bischof Kamphaus abgeschlossenen Leasingvertrag hat Bischof Tebartz-van Elst 2008 bei seinem Amtsantritt übernommen. Ein Privatfahrzeug hat sich Bischof Franz-Peter Tebartz-van Elst nicht noch zusätzlich gegönnt. (Faktencheck Limburg, 05.03.2014)

„Cave canem“

Mediale Behauptung:
„In der Residenz konnten Besucher auch ein Porträt des jungen Bischofs bewundern, es hängt am Ende einer Galerie von Bildern seiner Vorgänger, gleich hinter dem des alten Kamphaus. Davor stand ein Tischchen, darunter war ein Stuhl gerückt, und auf dessen Sitzfläche, kaum zu sehen, lag ein eingeschaltetes Diktiergerät. (Eine der eingeladenen Personen hielt das im Foto fest.) Wer auch immer die Tonaufnahme später abgehört hat, konnte zu erfahren hoffen, was Besucher angesichts der beiden Gemälde über den Bischof und seinen Vorgänger zu sagen hatten. Und wer auch immer es dort hingelegt haben mag: Wollte er dem Bischof schaden oder nützen? Das lässt sich in vielen Fällen sowieso nicht mehr auseinanderhalten.“

Diese Behauptung wurde veröffentlicht in der FAZ, 04.08.2013, „Cave canem“ (Autor: Volker Zastrow).

Die Realität:
In Wahrheit handelte es sich tatsächlich um ein Feuchtemessgerät, wie der kommissarische Leiter der Abteilung „Informations- und Öffentlichkeitsarbeit“ des Bistums Limburg, Martin Wind, sehr schnell beweisen konnte. Deckers hatte das Foto des vermeintlichen  Diktiergerätes mit einer hämischen Bemerkung in einer E-Mail an einen umfangreichen Verteiler an Empfänger im Bistum versandt. Der von Deckers genutzte Verteiler lässt den Schluss zu, dass Deckers illegal mit Adressen aus dem Ordinariat versorgt wird (http://is.gd/5mMzT4). (Faktencheck Limburg, 05.03.2014)

Entlastung. Belastung. Was denn nun?

Mediale Behauptung:

„Nach FOCUS-Informationen aus dem Vatikan kam die von der Bischofskonferenz eingesetzte Prüfkommission zu dem Ergebnis, dass dem Kirchenmann beim 31 Millionen Euro teuren Bau seiner Residenz weder Geldverschwendung noch das Übergehen von Kontrollgremien vorzuhalten sei.“

Diese Behauptung wurde veröffentlicht im focus, 27.01.2014.

„Skandalbischof: Kommission präsentiert Beweise gegen Tebartz-van Elst“
„Die Untersuchungskommission belastet den Geistlichen schwer.“

Diese Behauptung wurde veröffentlicht im SPIEGEL-online, 09.02.2014.

Die Realität:
Zum Zeitpunkt des Erscheinens dieser Meldungen lag der Prüfbericht nicht vor. Bis er veröffentlicht ist, werden, zumindest in diesem Fall, hoffentlich weder die Medien noch die Öffentlichkeit etwas über seinen Inhalt erfahren.

Wenn Illustrierte behaupten, sie wüssten, was im Prüfbericht steht, dann können sie das nur glaubhaft tun, indem sie entweder ihre Quelle „opfern“ (was wir nicht fordern oder wollen) oder aber zumindest Textteile so zitieren, dass erkennbar wird, dass diese aus dem vermeintlichen Prüfbericht stammen müssen. Die hier von uns angeführten Illustrierten erwecken nicht einmal den Anschein zumindest ansatzweise diese „Belege“ anführen zu wollen oder gar zu können.

Ohne diese „Belege“ bleibt das Geschriebene eine pure und unfundierte Behauptung, die jedem seriösen Journalismus widerspricht. Weiterlesen

„Unter anderem sollen die pompösen Bauvorhaben mit Stiftungsgeldern finanziert worden sein.“

Mediale Behauptung:
„Unter anderem sollen die pompösen Bauvorhaben mit Stiftungsgeldern finanziert worden sein.“

Diese Behauptung wurde veröffentlicht im SPIEGEL-online, 09.02.2014.

Die Realität:
Es ist bekannt, dass es sich nicht um Stiftungsgelder gehandelt hat, sondern um sogenanntes Sondervermögen des Bischöflichen Stuhls. Der Bischöfliche Stuhl besteht aus vielen Vermögensarten. Falls also tatsächlich Geld aus Sondervermögen verwendet wurde, muss geklärt werden, ob das zu Recht oder zu Unrecht geschah. Der Prüfbericht wird das klären, sobald er vorliegt. (Faktencheck Limburg, 05.03.2014)

„Sie sollen Bischof Franz-Peter Tebartz-van Elst, 54, nach Informationen des SPIEGEL stark belasten.“

Mediale Behauptung:
„Sie sollen Bischof Franz-Peter Tebartz-van Elst, 54, nach Informationen des SPIEGEL stark belasten.“

Diese Behauptung wurde veröffentlicht im SPIEGEL-online, 09.02.2014.

Die Realität:

Zum Zeitpunkt des Erscheinens dieser Meldung lag der Prüfbericht nicht vor. Bis er veröffentlicht ist, werden, zumindest in diesem Fall, weder die Medien noch die Öffentlichkeit etwas über seinen Inhalt erfahren.

Wenn Illustrierte behaupten, sie wüssten, was im Prüfbericht steht, dann können sie das nur glaubhaft tun, indem sie entweder ihre Quelle „opfern“ (was wir nicht fordern oder wollen) oder aber zumindest Textteile so zitieren, dass erkennbar wird, dass diese aus dem vermeintlichen Prüfbericht stammen müssen. Die hier von uns angeführten Illustrierten erwecken nicht einmal den Anschein zumindest ansatzweise diese „Belege“ anführen zu wollen oder gar zu können.

Ohne diese „Belege“ bleibt das Geschriebene eine pure und unfundierte Behauptung, die jedem seriösen Journalismus widerspricht. Weiterlesen

„Justitiable Ergebnisse“?

Mediale Behauptung:
„Der fünfköpfigen kirchlichen Untersuchungskommission ist es offenbar gelungen, justitiable Ergebnisse zu dokumentieren, die zu einem staatsanwaltschaftlichen Ermittlungsverfahren gegen den Geistlichen führen könnten.“

Diese Behauptung wurde veröffentlicht im SPIEGEL-online, 09.02.2014.

Die Realität:
„offenbar gelungen“ und „führen könnten“ hören sich gut an. Es unterstellt, dass das Team den Auftrag hatte, „justitiable Ergebnisse zu dokumentieren. Laut Generalvikar Rösch hat der Prüfbericht „eine sehr nüchterne Aufgabe: die Finanzierungswege des Bauvorhabens aufzuklären (…)“. Alle weiteren Einschätzungen zu Inhalten und Konsequenzen des Prüfbereichtes können erst dann seriös vorgenommen werden, wenn der Prüfbereicht veröffentlicht wurde. (Faktencheck Limburg, 05.03.2014)

„Geheimregistratur“?

Mediale Behauptung:
„Die kirchlichen Ermittler waren bei ihrer Spurensicherung zunächst Hinweisen auf eine Geheimregistratur nachgegangen, die in den eigens angemieteten Räumen einer Art konspirativen Wohnung in Limburg lagerten.“
Dort fanden sie die wichtigsten Unterlagen zum kirchlichen Protzbau. Wegen fehlender Schlüssel verzögerte sich zunächst der Zutritt.
Einige bislang unbekannte Finanzierungspapiere tragen beweiskräftig die bischöfliche Unterschrift.

Diese Behauptung wurde veröffentlicht im SPIEGEL-online, 09.02.2014.

Die Realität:
Es gibt laut Bistum eine Auslagerung einer Registratur. wegen beengter Räume im Ordinariat. Die Behauptung, es habe sich um eine Geheimregistratur gehandelt, ist nicht zu belegen.
Dass das Prüfteam auf einen Schlüssel warten musste, wird durch nichts belegt. Dieser Umstand belegt auch keine Verschleierungsabsicht, sondern kann in einem größeren Betrieb, wie es das Ordinariat darstellt, vorkommen. Weiterlesen

„Die bisher auf 31 Millionen Euro geschätzten Baukosten des Limburger Bischofshauses liegen demnach wesentlich höher.“

Mediale Behauptung:
„Die bisher auf 31 Millionen Euro geschätzten Baukosten des Limburger Bischofshauses liegen demnach wesentlich höher.“

Diese Behauptung wurde veröffentlicht im SPIEGEL-online, 09.02.2014.

Die Realität:
Zum Zeitpunkt des Erscheinens dieser Meldung lag der Prüfbericht nicht vor. Bis er veröffentlicht ist, werden, zumindest in diesem Fall, weder die Medien noch die Öffentlichkeit etwas über seinen Inhalt erfahren.

Wenn Illustrierte behaupten, sie wüssten, was im Prüfbericht steht, dann können sie das nur glaubhaft tun, indem sie entweder ihre Quelle „opfern“ (was wir nicht fordern oder wollen) oder aber zumindest Textteile so zitieren, dass erkennbar wird, dass diese aus dem vermeintlichen Prüfbericht stammen müssen. Die hier von uns angeführten Illustrierten erwecken nicht einmal den Anschein zumindest ansatzweise diese „Belege“ anführen zu wollen oder gar zu können. Weiterlesen

„Jeder Tag, den er länger im Amt bleibt, geht jetzt auch auf Kosten der Glaubwürdigkeit von Papst Franziskus”

Mediale Behauptung:
„Jeder Tag, den er länger im Amt bleibt, geht jetzt auch auf Kosten der Glaubwürdigkeit von Papst Franziskus”, warnte ein Limburger Priester auf einem Treffen der Katholischen Arbeitnehmer-Bewegung.“

Diese Behauptung wurde veröffentlicht im SPIEGEL-online, 09.02.2014.

Die Realität:
Ein illoyaler Priester des Bistums Limburg will den Papst unter Druck setzen. Jeder Tag, den der Papst sich für eine sauber recherchierte Aufklärung Zeit lässt, ist ein Tag mehr, an dem die Fakten der Gerechtigkeit den Weg ebnen. (Faktencheck Limburg, 05.03.2014)

„Versetzung des gefallenen Bischofs“

Mediale Behauptung:
„Im Umfeld des Papstes denkt man inzwischen an eine Versetzung des gefallenen Bischofs ins Ausland nach, etwa in Form einer Stiftungsprofessur oder eines Einsatzes in einer Nuntiatur. Auch eine Art Frühpensionierung ist im Gespräch.“

Diese Behauptung wurde veröffentlicht im SPIEGEL-online, 09.02.2014.

Die Realität:
Im Umfeld des Papstes denkt man über alle Eventualitäten nach: Das geht von einer Auflösung des Bistums über die Entsendung eines Administrators, die Stellung eines Koadjutors bis hin zur vorbehaltlosen Rückkehr des Bischofs in sein Bistum. (Faktencheck Limburg, 05.03.2014)

Suspendierter Bischof I?

Mediale Behauptung:
Man wähnte ihn in einer Mönchszelle der niederbayerischen Abtei Metten – doch in Wahrheit hält sich der suspendierte Limburger Bischof Franz-Peter Tebartz-van Elst inzwischen wieder an alter Wirkungsstätte auf.

Diese Behauptung wurde veröffentlicht auf SPIEGEL-online, 02.02.2014.

Die Realität:
Bischof Franz-Peter Tebartz-van Elst wurde nicht suspendiert. Ihm wurde gestattet, sich außerhalb seines Bistums aufzuhalten. Der Bischof ist an seine aktuelle und gültige Wirkungsstätte in seinem Bistum zurückgekehrt. (Faktencheck Limburg, 05.03.2014)

Suspendierter Bischof II?

Mediale Behauptung:
„Demnach wohne Tebartz-van Elst an besagten Tagen im Bischöflichen Haus – jenem Amtssitz also, dessen explodierte Baukosten letztlich zur Suspendierung des Bischofs und zur Einsetzung einer Untersuchungskommission geführt hatten. Tebartz selbst hatte sich nach der Entbindung von seinen Aufgaben ins Kloster Metten zurückgezogen.“

Diese Behauptung wurde veröffentlicht auf SPIEGEL-online, 02.02.2014.

Die Realität:
Der Bischof ist nicht suspendiert. Der Bischof selbst hat um dieses Untersuchungsteam gebeten, damit die Vorwürfe neutral und extern geprüft werden können. Er wurde nicht von seinen Aufgaben entbunden: Ihm wurde gestattet, sie eine Zeit lang nicht wahrzunehmen. (Faktencheck Limburg, 05.03.2014)

Der Fahrer des Bischofs

Mediale Behauptung:
„Laut „FAS“ wird seine Dienstwohnung im Limburger Amtssitz seither von Tebartz‘ Fahrer geführt, der den Geistlichen dort auch bekoche.“
„Dafür erhalte der Mann Bezüge „etwa wie ein Weihbischof“.“

Diese Behauptung wurde veröffentlicht auf SPIEGEL-online, 02.02.2014.

Die Realität:
Der Sekretär des Bischofs war von Anfang an in die Verwaltung des Diözesanen Zentrums eingebunden. Kann der SPIEGEL die Behauptung belegen, dass der Fahrer den Bischof bekoche?
Nach Informationen aus dem Bistum Limburg erhielt der Sekretär eine Gehaltszulage für seine Überstunden, die er im Rahmen seiner vielfältigen Aufgaben im Diözesanen Zentrum leistete. Nachdem diese Mehrbelastung wegfiel, hat Bischof Tebartz-van Elst die Zulage wieder gestrichen. (Faktencheck Limburg, 05.03.2014)

Bischof feiert Heilige Messe

Mediale Behauptung:
„Über Tebartz-van Elst mutmaßt das Blatt, er habe zuletzt sogar die Heilige Messe in seiner Privatkapelle gefeiert.“

Diese Behauptung wurde veröffentlicht auf SPIEGEL-online, 02.02.2014.

Die Realität:
Jeder Priester der katholischen Kirche ist gehalten, jeden Tag eine Heilige Messe zu feiern. Wenn der Bischof in seinem Dienst- und Wohnsitz ist, darf er auch die Kapelle nutzen. (Faktencheck Limburg, 05.03.2014)

Weisungen im Hintergrund?

Mediale Behauptung:
„Die Rückkehr des in Ungnade gefallenen Bischofs werde in Kirchenkreisen kritisch gesehen, berichtet die „FAS“ weiter. Es herrsche die Sorge, dass Tebartz Einfluss auf die Amtsgeschäfte nehmen könnte. Tatsächlich erteile er seinem Vertreter, Generalvikar Wolfgang Rösch, im Hintergrund bereits Weisungen.“

Diese Behauptung wurde veröffentlicht auf SPIEGEL-online, 02.02.2014.

Die Realität:
Stephan Schnelle, Pressesprecher des Bistums, erklärt dazu: „Der Bischof übt sein Amt (demnach) zurzeit nicht aus. Generalvikar Rösch leitet die Amtsgeschäfte in der Diözese und ist dem Heiligen Stuhl gegenüber rechenschafts- und informationspflichtig. Anweisungen seitens des Bischofs an den Generalvikar gibt es nicht.“ (Faktencheck Limburg, 05.03.2014)

Beurlaubung?

Mediale Behauptung:
„Tebartz-van Elst war im vergangenen Oktober auf Geheiß von Papst Franziskus von seinem Bischofsamt beurlaubt worden, er sollte seine Amtsgeschäfte im Limburg vorerst nicht mehr führen.“

Diese Behauptung wurde veröffentlicht auf SPIEGEL-online, 02.02.2014.

Die Realität:
Der Bischof wurde NICHT beurlaubt. Der Vatikan schreibt am 23. Oktober 2013: „In der Diözese ist es zu einer Situation gekommen, in welcher der Bischof, S.E. Mons. Franz-Peter Tebartz-van Elst, seinen bischöflichen Dienst zum gegenwärtigen Zeitpunkt nicht ausüben KANN. (Faktencheck Limburg, 05.03.2014)

Autoritärer Führungsstil

Mediale Behauptung:
„In die Kritik geraten war Tebartz-van Elst wegen seines angeblich verschwenderischen Umgangs mit Kirchenmitteln, aber auch wegen seines autoritären Führungsstils.“

Diese Behauptung wurde veröffentlicht auf SPIEGEL-online, 02.02.2014.

Die Realität:
Der „autoritäre Führungsstil“ wird immer wieder vorgebracht. Einen Beleg für diese Anwürfe hat bis heute niemand erbracht. (Faktencheck Limburg, 05.03.2014)

Was der bischöfliche Stuhl NICHT DARF

Mediale Behauptung:
„Eine Dame aus dem Domchor, die direkt aus dem Gottesdienst kommt, schimpft lautstark: ‚Viele Kirchengemeinden wissen nicht, wovon sie das Öl für die Beheizung ihrer Kirchen im nächsten Winter bezahlen sollen oder die dringend notwendige Reparatur ihres Kirchendachs.‘“

Diese Behauptung wurde veröffentlicht im SPIEGEL, 28.08.2012 (Autoren: Martin U. Müller, Peter Wensierski).

Die Realität:
Der Bischöfliche Stuhl darf für die Beheizung von Pfarrkirchen oder „notwendige Reparaturen“ an Gemeindehäusern oder Kindergärten nicht genutzt werden. Selbst wenn die Medien gerne diesen Eindruck erwecken, so wäre eine solche Verwendung schlicht nicht satzungsgemäß und damit rechtswidrig! (Faktencheck Limburg, 05.03.2014)

Was der bischöfliche Stuhl DARF

Mediale Behauptung:
„Würde es [der Neubau, Anm. der Redaktion] teurer, trüge der Bischöfliche Stuhl die Mehrkosten.“

Diese Behauptung wurde veröffentlicht im SPIEGEL, 28.08.2012 (Autoren: Martin U. Müller, Peter Wensierski).

Die Realität:
2004, unter Bischof Kamphaus, hatte das Domkapitel beschlossen, für den Bau eines Wohn- und Dienstsitzes der zukünftigen Bischöfe von Limburg  aus Kirchensteuern eine Rückstellung von 2,5 Millionen Euro vornehmen zu lassen. Über diese vom Domkapitel beschlossene Ausgabe von Kirchensteuern hinaus, wurde nach Angaben der Pressestelle des Bistums für den Bau des Diözesanen Zentrums Geld aus dem Bischöflichen Stuhl verwendet. (Faktencheck Limburg, 05.03.2014)

Der Bischöfliche Stuhl: Verfügung ohne Rechenschaftspflicht?

Mediale Behauptung:
„Über dessen Vermögen können der jeweilige Bischof und sein Verwaltungschef, der Generalvikar, ohne Rechenschaftspflicht verfügen.“

Diese Behauptung wurde veröffentlicht im SPIEGEL, 28.08.2012 (Autoren: Martin U. Müller, Peter Wensierski).

Die Realität:
In einer (leider auf der Bistumsseite nicht mehr zu findenden) Erklärung der Finanzverwaltung des Bistums heißt es:

5. „Kann der Bischof über das Geld frei verfügen?“
N
ein. Das ist schlicht nicht möglich.
Der Bischof kann nur dann Ausgaben tätigen, wenn das Aufsichtsgremium im Haushaltsplan dafür Mittel bereitgestellt oder die Ausgabe im Einzelfall im Vorfeld genehmigt hat. Dies geschieht nur dann, wenn eine dem Zweck der Körperschaft entsprechende Verwendung der Mittel sichergestellt wird. Der Bischof ist dem Aufsichtsgremium in allen wirtschaftlichen Fragen zur Rechenschaft verpflichtet. Weiterlesen

Kronprinzenpalais?

Mediale Behauptung:
Schon seine Münsteraner Wohnung trug ob ihres Prunks den Spitznamen „Kronprinzenpalais““

Diese Behauptung wurde veröffentlicht auf SPIEGEL-online, 02.02.2014.

Die Realität:
„Der Name ,Kronprinzenpalais’ hat aus unserer Kenntnis nichts mit dem Umbau-Maßnahmen oder dem Haus zu tun, in das der Weihbischof einzog, sondern eher mit der Tatsache, dass man in ihm einen ,Kronprinzen’ im Sinne eines jungen Weihbischofs sah, der später auch einmal Bischof werden könnte.“ (Faktencheck Limburg, 05.03.2014, zitiert nach Bischöfliche Pressestelle Münster)

Die Zahl der Priesterkandidaten in Limburg

Mediale Behauptung:
„Die Zahl der Priesterkandidaten war vor allem deshalb gestiegen, weil einige mitteleuropäische Bistümer Vereinbarungen mit Bischof Kamphaus mit Leben erfüllt und junge Männer zum Studium nach Frankfurt entsandt hatten. So weit, so klar.“

Diese Behauptung wurde veröffentlicht von der FAZ, 19.02.2014, „Limburger Enten“ (Autor: Daniel Deckers).

Die Realität:
Warum stellt Deckers nicht die Frage, weshalb die Vereinbarung unter Bischof Kamphaus nicht mit „Leben erfüllt“ wurde? (Faktencheck Limburg, 05.03.2014)

Gestandene Männer?

Mediale Behauptung:
„Die Rede war von dem aus gestandenen Männern bestehenden Domkapitel, das von Bischof Tebartz-van Elst wie Schuljungen herumkommandiert wurde; …“

Diese Behauptung wurde veröffentlicht von der FAZ, 19.02.2014, „Limburger Enten“ (Autor: Daniel Deckers).

Die Realität:
Unter dem „gestandenen Mann“ und ehemaligen Generalvikar, Domdekan Prälat Dr. Günther Geis, wurde sage und schreibe mindestens 5 Millionen Euro Kirchensteuern aus dem Diözesanhaushalt veruntreut. (Faktencheck Limburg, 05.03.2014)

Schuld am persönlichen Fehlverhalten von Mitarbeitern?

Mediale Behauptung:
„…es ging um den omnipräsenten Fahrer des Bischofs, der selbst einen Fahrer brauchte, weil die Polizei ihn während einer Dienstfahrt mit mehr als 1,3 Promille Alkohol im Blut aus dem Verkehr gezogen hatte.“

Diese Behauptung wurde veröffentlicht von der FAZ, 19.02.2014, „Limburger Enten“ (Autor: Daniel Deckers).

Die Realität:
Kann dem Bischof das persönliche Fehlverhalten eines Mitarbeiters angelastet werden? Wird ein Chefredakteur in Haftung genommen, wenn eine seiner Redakteurinnen betrunken im Auto unterwegs ist? (Faktencheck Limburg, 05.03.2014)

2004 oder 2008?

Mediale Behauptung:
„Nach mehr als drei Jahren Bauzeit stand das „Diözesane Zentrum Sankt Nikolaus“ vor der Vollendung, jenes Bischofshaus samt Nebengebäuden, für das im Jahr 2008 2,5 Millionen Euro im Bistumshaushalt zurückgestellt worden waren.“

Diese Behauptung wurde veröffentlicht von der FAZ, 19.02.2014, „Limburger Enten“ (Autor: Daniel Deckers).

Die Realität:
Das Bistum teilt dazu in einer Stellungnahme am 19.08.2012 mit: „Die gedeckelte Summe von 2,5 Millionen Euro aus Kirchensteuermitteln stammt aus einer dafür angelegten Rücklage des Bistumshaushaltes aus dem Jahr 2004.“ (Faktencheck Limburg, 05.03.2014)

Angeblich?

Mediale Behauptung:
„Zwei Jahre später hatte es geheißen, die Summe werde nicht ausreichen. Angeblich wollte der sogenannte Bischöfliche Stuhl, eine Körperschaft des öffentlichen Rechts, drei Millionen Euro dazugeben.“

Diese Behauptung wurde veröffentlicht von der FAZ, 19.02.2014, „Limburger Enten“ (Autor: Daniel Deckers).

Die Realität:
Warum angeblich? Das Bistum am 19.08.2012: „Drei Millionen Euro bringt der Bischöfliche Stuhl als eigene Körperschaft des öffentlichen Rechts (seit Gründung des Bistums) ein.“ (Faktencheck Limburg, 05.03.2014)

Zeuge Riebel?

Mediale Behauptung:

„Anlässlich der Eröffnung musste der Diözesanbaumeister Tilman Staudt erklären, das Bauwerk habe alles in allem 9,85 Millionen Euro gekostet. Er wusste es längst besser, ebenso der Bischof und der Generalvikar und die drei anderen Mitglieder des Vermögensverwaltungsrats des Bischöflichen Stuhles. Wie die Frankfurter Allgemeine Sonntagszeitung im Oktober berichten sollte, hatte das Gremium im Juli 2012 eine „Zwischenfinanzierung“ in Höhe von 15,7 Millionen Euro in die Wege geleitet.“

Diese Behauptung wurde veröffentlicht von der FAZ, 19.02.2014, „Limburger Enten“ (Autor: Daniel Deckers).

Die Realität:
Wenn Herr Deckers hier deutlich darauf hinweist, dass das Vermögensverwaltungsrats-mitglied Riebel offensichtlich ihn und die Öffentlichkeit anlügt, weshalb zieht er ihn dann noch immer als Zeugen heran? (Faktencheck Limburg, 05.03.2014)

Wann kommt der Prüfbericht?

Mediale Behauptung:
„Am (sic!) diesem Mittwoch nun sollte der Vorsitzende der Deutschen Bischofskonferenz, Zollitsch, aus den Händen einer Prüfungskommission einen Bericht über das Finanzgebaren auf dem Limburger Domberg in Empfang nehmen. So stand es zu Beginn dieser Woche in der Zeitschrift „Der Spiegel“ zu lesen.“

Diese Behauptung wurde veröffentlicht von der FAZ, 19.02.2014, „Limburger Enten“ (Autor: Daniel Deckers).

Die Realität:
Drei Tage vorher, am 16.02.2014, hatte sein eingener Verlag im Onlineportal der FAZ gemeldet: „Am Mittwoch erhält der Vatikan den Untersuchungsbericht zur Affäre um den Limburger Bischof Franz-Peter Tebartz-van Elst.“ (Faktencheck Limburg, 05.03.2014)

Spekulation und Wissen…

Mediale Behauptung:
„Freilich wussten Gänswein und der „Focus“ schon damals mehr, als die fünf Mitglieder der Prüfungskommission bis heute wissen. Sie haben sich peinlich genau an den Untersuchungsauftrag gehalten, den der von Papst Franziskus nach Limburg entsandte Kardinal Giovanni Lajolo Anfang September formuliert hatte.“

Diese Behauptung wurde veröffentlicht von der FAZ, 19.02.2014, „Limburger Enten“ (Autor: Daniel Deckers).

Die Realität:
Woher will Herr Deckers das wissen? Der Prüfbericht war noch nicht fertiggestellt, der genaue Auftrag des Prüfteams ist der Öffentlichkeit/Deckers nicht bekannt. Seine Aussage ist also erneut reine Spekulation, wie auch die anderer Zeitungen und Zeitschriften! (Faktencheck Limburg, 05.03.2014)

Der Pressesprecher der DBK…

Mediale Behauptung:
„Vielmehr machten im Vatikan Überlegungen die Runde, das Bistum Limburg kurzerhand aufzulösen. Auch bei dieser Nachricht musste der Sprecher der Deutschen Bischofskonferenz passen, zumal sie den meisten Bischöfen und Kirchenrechtlern in Deutschland äußerst verwegen vorkam. Ein Bistum auflösen, weil es einem Bischof aus welchen Gründen auch immer nicht gut ergangen war?“

Diese Behauptung wurde veröffentlicht von der FAZ, 19.02.2014, „Limburger Enten“ (Autor: Daniel Deckers).

Die Realität:
Der Pressesprecher der DBK ist nicht so gut informiert, wie er andere gerne glauben macht. Informierte Romkenner bestätigen, dass in Rom momentan viele Optionen durchexerziert werden, auch die Auflösung des Bistums. Nicht umsonst heißt es im Bulletin vom 23. Oktober 2013: „Der Heilige Vater ist über die Lage in der Diözese Limburg zu jedem Zeitpunkt umfassend und objektiv informiert worden.
In der Diözese ist es zu einer Situation gekommen, in welcher der Bischof, S.E. Mons. Franz-Peter Tebartz-van Elst, seinen bischöflichen Dienst zum gegenwärtigen Zeitpunkt nicht ausüben kann.

Schon damals gab es in der Kurie und in den zuständigen Dikasterien auch Überlegungen zur Auflösung des Problembistums.
Kann es sein, dass der Pressesprecher der DBK erneut mit gezielten Informationen oder vorgespieltem Nichtwissen seine ureigensten kirchenpolitischen Anliegen betreibt? Zumindest hatten kenntnisreiche Beobachter der Diözesen und der Bischofskonferenz schon diesen Eindruck. (Faktencheck Limburg, 05.03.2014)

Deckers besser informiert als SPIEGEL und Süddeutsche?

Mediale Behauptung:
„Die Prüfungskommission hat diese Struktur in den vergangenen Monaten Akte für Akte und Mitarbeiter für Mitarbeiter rekonstruiert. Aus deren Umfeld heißt es, man sei bisher weder auf eine konspirative Wohnung noch auf eine Geheimregistratur gestoßen.“

Diese Behauptung wurde veröffentlicht von der FAZ, 19.02.2014, „Limburger Enten“ (Autor: Daniel Deckers).

Die Realität:
Woher nimmt Deckers die Gewissheit, dass ER korrekt vom „Umfeld“ informiert wird, SPIEGEL und Süddeutsche Zeitung aber nicht? (Faktencheck Limburg, 05.03.2014)

Die linke und die rechte Hand der FAZ

Mediale Behauptung:
„Die angebliche Stiftung „St. Georgswerk“ war nie eine Stiftung, sondern ein sogenanntes Sondervermögen, …“

Diese Behauptung wurde veröffentlicht von der FAZ, 19.02.2014, „Limburger Enten“ (Autor: Daniel Deckers).

Die Realität:
Am 18.02.2014 schreibt Stefan Toepfer in der FAZ: „Die Stiftung war einst errichtet worden, …“ (Faktencheck Limburg, 05.03.2014)

Im Auftrag des Vorsitzenden der DBK?

Mediale Behauptung:
„Sie nimmt im Auftrag des Vorsitzenden der Deutschen Bischofskonferenz, Erzbischof Robert Zollitsch, die Finanzierung des Bischofssitzes unter die Lupe.“

Diese Behauptung wurde veröffentlicht von der FAZ, 18.02.2014 (Autor: Stefan Toepfer).

Die Realität:
In der „GEMEINSAME ERKLÄRUNG DES BISCHOFS VON LMBURG UND DES LIMBURGER DOMKAPITELS ZUM ABSCHLUSS DES BESUCHES VON GIOVANNI KARDINAL LAJOLO IM BISTUM LIMBURG vom 14.09.2013 heißt es: „Der Bischof hat zugesichert, dass er alle Kosten für die Baumaßnahme auf dem Domberg umgehend im bischöflichen Ordinariat feststellen lassen und der Sonderprüfung einer Kommission zugänglich machen wird, die er beim Vorsitzenden der Deutschen Bischofskonferenz erbeten hat.“ Die Kommission arbeitet demnach auf Bitte des Bischofs von Limburg, Dr. Franz-Peter Tebartz-van Elst. (Faktencheck Limburg, 05.03.2014)

Entzug jeder Kontrolle?

Mediale Behauptung:
„Dabei hat der Bischof von Limburg mit seinem Finanzgebaren, das er mit Bedacht jeder Kontrolle entzog, die Geister erst heraufbeschworen, die er nun nicht mehr loswird.“

Diese Behauptung wurde veröffentlicht von der FAZ, 22.01.2014 (Autor: Daniel Deckers).

Die Realität:
Der Prüfbericht liegt nicht vor. Es gab einen Vermögensverwaltungsrat des Bischöflichen Stuhls, den der Bischof exakt zu dieser Kontrolle berufen hatte. Entzieht man so der Kontrolle? (Faktencheck Limburg, 05.03.2014)

Wovon hat der Papst den Bischof von Limburg wirklich entbunden?

Mediale Behauptung:
„Tebartz-van Elst war im Oktober von Papst Franziskus vorerst von der Leitung der Diözese entbunden worden.“

Diese Behauptung wurde veröffentlicht von der FAZ, 14.01.2014 (Autor: Stefan Toepfer).

Die Realität:
Der Papst hat den Bischof von seiner Residenzpflicht befreit. Nicht mehr. (Faktencheck Limburg, 05.03.2014)

„Chefsache“

Mediale Behauptung:
„Das Ganze ist „Chefsache“ – zunächst die von Zollitsch, dann die von Papst Franziskus. Zollitsch hatte das Gremium, dem Grothe und vier Finanz-, Bau- und Kirchenrechtsexperten angehören, im Oktober eingesetzt, nach dem Krisenbesuch des päpstlichen Gesandten Giovanni Kardinal Lajolo im Bistum.“

Diese Behauptung wurde veröffentlicht von der FAZ, 04.01.2014 (Autor: Stefan Toepfer).

Die Realität:
Zollitsch kann aus dem Prüfbericht keinerlei Konsequenzen vom Bischof von Limburg einfordern. Das ist wirklich „Chefsache“, nämlich des Heiligen Vaters. Zollitsch hatte die Einberufung der Gruppe auf Bitten des Limburger Bischofs koordiniert. (Faktencheck Limburg, 05.03.2014)

Generalvikar Rösch an der Spitze?

Mediale Behauptung:
„Solange Tebartz-van Elst, gemäß der Entscheidung des Papstes, von der Leitung der Diözese entbunden ist, steht im Auftrag des Vatikans Generalvikar Wolfgang Rösch an deren Spitze.“

Diese Behauptung wurde veröffentlicht von der FAZ, 04.01.2014 (Autor: Stefan Toepfer).

Die Realität:
Bischof Tebartz-van Elst ist nicht von der Leitung des Bistums „entbunden“. Er muss nicht im Bistum anwesend sein. In seiner Abwesenheit leitet der von ihm designierte und vom Vatikan vorzeitig eingesetzte Generalvikar die Verwaltung des Bistums. Der Generalvikar hat keine Vollmachten, die über die üblichen Aufgaben eines Genveralvikars hinausweisen. Allerdings ist er dem Vatikan rechenschaftpflichtig und weisungsgebunden. An der Spitze des Bistums steht Bischof Dr. Franz-Peter Tebartz-van Elst. (Faktencheck Limburg, 05.03.2014)

Errichtung neuer Pfarreien als Sondervollmacht für Generalvikar Rösch?

Mediale Behauptung:
„Er hat etwa, mit einer Sondervollmacht Roms, zum 1. Januar die Errichtung neuer Pfarreien genehmigt, was sonst nur ein Bischof darf.“

Diese Behauptung wurde veröffentlicht von der FAZ, 04.01.2014 (Autor: Stefan Toepfer).

Die Realität:
Der Generalvikar hat die Botschaft überbracht, dass Rom die Errichtung neuer Pfarreien genehmigt hat. Es war aber kein von ihm selbständig vorgenommener Akt. (Faktencheck Limburg, 05.03.2014)

Zwangspause?

Mediale Behauptung:
„Während der katholische Geistliche auf Geheiß des Papstes im bayerischen Kloster Metten zwangspausiert, …“

Diese Behauptung wurde veröffentlicht von der FAZ, 24.12.2013 (Autor: Christoph Schäfer).

Die Realität:
Der Bischof hat sich freiwillig entschieden, seine Dispens von der Residenzpflicht im Kloster zu verbringen. (Faktencheck Limburg, 05.03.2014)

Vermögensverwaltungsrat: der Lüge überführt

Mediale Behauptung:
„Staunend erfuhren sie vom bischöflichen Vermögensverwaltungsrat, dass allein die Schreinerarbeiten für die neue Wohnung des Bischofs 350 000 Euro gekostet haben. Für Kunstwerke wurden 450 000 Euro ausgegeben, für einen Tisch im Konferenzraum 25 000 Euro.“

Diese Behauptung wurde veröffentlicht von der FAZ, 24.12.2013 (Autor: Christoph Schäfer).

Die Realität:
Mitglieder des Vermögensverwaltungsrates sind der Lüge überführt. Unterlagen, die der FAZ vorliegen, beweisen das. (Faktencheck Limburg, 05.03.2014)

„Bischof Tebartz verprasst das Geld, anderen fehlt es.“

Mediale Behauptung:
„Bischof Tebartz verprasst das Geld, anderen fehlt es.“

Diese Behauptung wurde veröffentlicht von der FAZ, 21.12.2013.

Die Realität:
Prassen bedeutet, verschwenderisch leben, besonders essen und trinken; schlemmen. Genau das hat der Bischof nicht getan. Alle, die ihn kennen, attestieren ihm einen eher genügsamen Lebensstil. Die Investitionen in den Bau sind nicht verpulvert sondern gut angelegtes Geld des Bischöflichen Stuhls. (Faktencheck Limburg, 05.03.2014)

Generalvikar ohne besondere Vollmachten

Mediale Behauptung:
„Der kommissarische Leiter des Bistums Limburg, Generalvikar Wolfgang Rösch, …“
„Rösch, der zuvor Stadtdekan in Wiesbaden war, wurde zum Generalvikar ernannt, nachdem Tebartz-van Elst wegen des Ärgers um seine Amtsführung und den kostspieligen Bischofssitz vom Papst in den Zwangsurlaub geschickt wurde.“

Diese Behauptung wurde veröffentlicht von der FAZ, 21.12.2013.

Die Realität:
Rösch ist Generalvikar ohne besondere Vollmachten. Der Bischof erhielt vom Papst die Erlaubnis, sich längere Zeit außerhalb des Bistums aufzuhalten. Er wurde nicht in Zwangsurlaub geschickt. (Faktencheck Limburg, 05.03.2014)

„Kampf um den Kurs der Kirche in Deutschland“ (Stadtdekan zu Eltz) contra „menschliche Dinge“ (Generalvikar Rösch)

Mediale Behauptung:
„Ausdrücklich wandte sich Rösch gegen die Fama, die Kritik an der Amts- und der Lebensführung des Bischofs entspringe dem Willen, einen „romtreuen“ Bischof mundtot zu machen. Es gebe „keinen Kirchenkampf zwischen einem romtreuen Bischof und einem aufmüpfigen Bistum“, sagte Rösch. „Es geht um ganz menschliche Dinge.“ Die müssten mit „innerer Ruhe und Gelassenheit, die aus dem Glauben kommt“, geklärt werden.“

Diese Behauptung wurde veröffentlicht von der FAZ, 18.11.2013 (Autor: Frank Pergande).

Die Realität:
Johannes zu Eltz, Stadtdekan Ffm in einem Brief an „seine“ Mitarbeiter: „Die Ambivalenzen der Regelung deuten in meinen Augen darauf hin, dass der Kampf um den Kurs der Kirche in Deutschland, in dem unserem Bischof eine wichtige Rolle zugedacht war, noch nicht entschieden und noch nicht zu Ende ist.“ (Faktencheck Limburg, 05.03.2014)

„Der Wiesbadener Stadtdekan Wolfgang Rösch übernimmt die Leitung des Bistums Limburg …“

Mediale Behauptung:
„Der Wiesbadener Stadtdekan Wolfgang Rösch übernimmt die Leitung des Bistums Limburg …“

Diese Behauptung wurde veröffentlicht von der FAZ, 23.10.2013 (Autor: Stefan Toepfer).

Die Realität:
Der Generalvikar hat nach eigenen Worten keine über seine Verwaltungslenkungsaufgaben hinausreichende Befugnisse. (Faktencheck Limburg, 05.03.2014)

Privataudienz für den Limburger Bischof

Mediale Behauptung:
„Es gilt im Vatikan als unwahrscheinlich, dass Franz-Peter Tebartz-van Elst eine Audienz bei Franziskus erhält.“

Diese Behauptung wurde veröffentlicht von der FAZ, 15.10.2013 (Autor: Jörg Bremer).

Die Realität:
Bistum Limburg: „Der Heilige Vater, Papst Franziskus, empfing am Montag, 21. Oktober, Bischof Dr. Franz-Peter Tebartz-van Elst in einer Privataudienz.“ (Faktencheck Limburg, 05.03.2014)

„Ein Drittel des Vermögens […] verschleudert“?

Mediale Behauptung:
„Ein Drittel des Vermögens, das seit fast zweihundert Jahren im Bischöflichen Stuhl angehäuft worden war, wurde binnen dreier Jahre verschleudert.“

Diese Behauptung wurde veröffentlicht von der FAZ, 14.10.2013 (Autor: Daniel Deckers).

Die Realität:
Deckers kann über die Vermögenswerte des Bischöflichen Stuhls nichts wissen. Das Geld wurde nicht sinnlos „verschleudert“ sondern in eine Immobilie investiert. Es ist nicht weg. (Faktencheck Limburg, 05.03.2014)

Bischofshaus mit 2000 qm?

Mediale Behauptung:
„Das Bischofshaus war jetzt nicht mehr 147 Quadratmeter, sondern 2000 groß.“

Diese Behauptung wurde veröffentlicht von der FAZ, 13.10.2013 (Autor: Volker Zastrow).

Die Realität:
147 m² der ursprünglichen Planung bezogen sich ausschließlich auf eine Bischofswohnung. Das heute gebaute Diözesane Zentrum unterliegt einem völlig anderen Konzept und hat daher eine Fläche von insgesamt 2000 m². (Faktencheck Limburg, 05.03.2014)

Eine Million „für nicht verwirklichte Planungen und Untersuchungen“

Mediale Behauptung:
„Allein für die nicht verwirklichten Planungen und Untersuchungen der ursprünglich beauftragten Architekten wurde etwa eine Million Euro ausgegeben.“

Diese Behauptung wurde veröffentlicht von der FAZ, 13.10.2013 (Autor: Volker Zastrow).

Die Realität:
Diese Kosten hat unter anderem das Domkapitel durch seine unrechtmäßige Beauftragung ohne Ausschreibung und durch den Beschluss ohne Rechtsgrundlage in der Sedisvakanz widerrechtlich herbeigeführt. (Faktencheck Limburg, 05.03.2014)

Gartentüre oder Fluchtweg?

Mediale Behauptung:
„Die wahren Ausgaben aber waren höher – weil der Bischof von seiner Wohnung auf kürzestem Weg in den Garten gelangen wollte, statt ein paar Meter mehr zu laufen. Deshalb musste die Rückwand des dazwischenliegenden Diözesanmuseums durchbrochen und eine Tür eingelassen werden.“

Diese Behauptung wurde veröffentlicht von der FAZ, 13.10.2013 (Autor: Volker Zastrow).

Die Realität:
Das Diözesanmuseum war aus feuerrechtlichen Gründen von der Schließung bzw. einer Teilschließung bedroht. Die Fluchttüre musste aus Feuerschutzgründen eingefügt werden. Der Fluchtweg führt in den schmalen Grünstreifen zwischen Wohnung der Bischöfe und dem Diözesanen Zentrum. (Faktencheck Limburg, 05.03.2014)

Eigentor der FAZ

Mediale Behauptung:
„Ob die Zahlen wirklich stimmen und ob auch alle Kosten erfasst wurden – wer weiß? Testiert sind sie nicht.“

Diese Behauptung wurde veröffentlicht von der FAZ, 13.10.2013 (Autor: Volker Zastrow).

Die Realität:
Zastrow gibt an dieser Stelle selbst zu, dass die FAZ und die FAS mit exakt den Methoden arbeiten, die Deckers in seinen „Limburger Enten“ so bitter beklagt! (Faktencheck Limburg, 05.03.2014)

Tebartz-van Elst: Bauherr – schon als Weihbischof in Münster?

Mediale Behauptung:
„…dem Bischof, der in Münster auch schon einmal Bauherr war, …“

Diese Behauptung wurde veröffentlicht von der FAZ, 13.10.2013 (Autor: Volker Zastrow).

Die Realität:
Die Westfälischen Nachrichten schreiben am 11.10.2013: „Auch um zu erfahren, ob der Hang des Bischofs zum Bauen, ständigen Verändern und Geldausgeben früher bereits in Münster ruchbar wurde. Die offizielle Antwort der Bischöflichen Pressestelle lautet: Nein. Tebartz habe als 2004 geweihter Weihbischof in Münster ein Haus in unmittelbarer Nähe des Doms bezogen, das seit 2003 grundsaniert worden sei.“
„Die Grundsanierung war also schon beschlossen und in Angriff genommen worden, bevor Franz-Peter Tebartz-van Elst überhaupt zum Weihbischof ernannt worden war.“ (Faktencheck Limburg, 05.03.2014)

Papst Franziskus nur grob informiert?

Mediale Behauptung:
„Papst Franziskus ist grob über die Vorgänge in Limburg informiert; er hatte Anfang September einen Kardinal dorthin entsandt.“

Diese Behauptung wurde veröffentlicht von der FAZ, 12.10.2013 (Autor: Volker Zastrow).

Die Realität:
Die Pressestelle des Vatikan lässt verlautbaren: „Der Heilige Vater ist über die Lage in der Diözese Limburg zu jedem Zeitpunkt umfassend und objektiv informiert worden.“ (Faktencheck Limburg, 05.03.2014)

Merkwürdiger Lebenswandel des Limburger Bischofs?

Mediale Behauptung:
„Der Lebenswandel des Bischofs nimmt sich merkwürdig aus.“

Diese Behauptung wurde veröffentlicht von 3sat, 04.09.2013, im Rahmen eines Interviews mit Daniel Deckers.

Die Realität:
Reine Spekulation. Was ist merkwürdig am Lebenswandel? Ist ein zölibatär lebender Priester für Deckers per se „merkwürdig“? (Faktencheck Limburg, 05.03.2014)

„Schwarze Kassen“?

Mediale Behauptung:
„Es muss ‚schwarze Kassen‘ im großen Stil geben.“

Diese Behauptung wurde veröffentlicht von 3sat, 04.09.2013, im Rahmen eines Interviews mit Daniel Deckers.

Die Realität:
Zu diesem Zeitpunkt wusste Deckers sehr genau, dass der Bischöfliche Stuhl lange Zeit ein großes Vermögen anhäufen konnte. (Faktencheck Limburg, 05.03.2014)

Vorsicht Falle, Herr Bischof!

Mediale Behauptung:
„Man hat dem Bischof bewusst Fallen gestellt, etwa die Schwulentrauung in Wetzlar auf die der Bischof reagieren musste.“

Diese Behauptung wurde veröffentlicht von 3sat, 04.09.2013, im Rahmen eines Interviews mit Daniel Deckers.

Die Realität:
Wenn Deckers das weiß, warum arbeitet er dann unter anderem auch mit Menschen zusammen, die diese Fallen gestellt haben? (Faktencheck Limburg, 05.03.2014)